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Richtlinie für Junior-Assurer / -Mitglieder
Dies ist eine unverbindliche Übersetzung der "Policy on Junior Assurers / Members" (Stand 24. März 2010)
Das rechtlich verbindliche Original finden Sie unter https://svn.cacert.org/CAcert/Policies/PolicyOnJuniorAssurersMembers.html
0. Einleitung
Autorität Diese Unter-Richtlinie ergänzt die Assurance Policy (Überprüfungsrichtlinie, "AP" => COD13) indem sie festlegt wie Junioren in die CAcert-Gemeinschaft eingebracht werden können.
Begriffe
- Nicht Vertragsfähig
- sind Personen die nach örtlichen Gesetzen nicht berechtigt sind eigenständig Verträge abzuschließen.
- Junioren
- sind Personen die weniger als 18 Jahre alt sind. Junioren sind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vertragsfähig.
- Erziehungsberechtigte
Zuständige Erwachsene die nach örtlichem Recht gesetzlich für die/den nicht Vertragsfähige/n verantwortlich sind. Z. B. natürliche oder Adoptiv-Eltern, gesetzliche Vormünder, gesetzliche Betreuer oder andere gesetzliche Vertreter. Soweit nicht anders angegeben wird fortan der Begriff Erziehungsberechtigte benutzt um alle Personen zu bezeichnen die für die/den nicht Vertragsfähige/n gesetzlich verantwortlich sind.
1. Geltungsbereich
- Diese Richtlinie gilt für alle Mitglieder der CAcert-Gemeinschaft.
- Obwohl es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Regelungen gibt, arbeitet CAcert nach einem Prinzip der Nicht-Diskriminierung (Prinzipien) und wendet deshalb die selbe Auffassung auf alle Länder an.
2. Eintritt in die Gemeinschaft
- Es gibt für die Mitgliedschaft bei CAcert keine Altersbeschränkung.
- Die Mitgliedschaft erfordert es einen rechtskräftigen Vertrag einzugehen. Dies kann auf eine von zwei Arten geschehen:
- das Mitglied hat die Befugnis den Vertrag eigenständig einzugehen oder
- das Mitglied ist nicht vertragsfähig und benötigt die Einwilligung einer/eines Erziehungsberechtigten.
- In allen Fällen ist der Assurer (Überprüfer) dafür verantwortlich zu bestätigen, dass die Zustimmung zum CAcert Community Agreement (Vereinbarung der CAcert-Gemeinschaft, CCA) begründet ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass der Assurer die genannten Fälle überprüfen muss.
- Die allgemeine Lage in den Ländern ist, dass Unmündige den Abschluss nur mit Einwilligung einer/eines Erziehungsberechtigten tätigen können. In diesem Fall soll der Assurer die Einwilligung bestätigen.
- Der Vorgang, mit dem die Einwilligung der Erziehungsberechtigten bestätigt wird, variiert und wird nicht durch die Richtlinie beschrieben. Die einfache Voraussetzung ist, dass der Assurer nach den folgenden zwei Erklärungen eine verlässliche Bekundung abgibt (CARS), dass die Einwilligung vorliegt:
Der Erklärung des Assurers (bezieht sich speziell auf die Assurance Policy (Bestätigungsrichtlinie) 1.1 Punkt 4 AP1.1):
Diese Assurance wurde gemäß der Assurance Policy durchgeführt.
Ich stimme dem CCA zu.
Das Assurance Handbook (Überprüfungshandbuch, AH) soll gebräuchliche Methoden erläutern um die Einwilligung zu überprüfen und festzuhalten. Zum Beispiel auf einem separaten Formular, einem modifizierten CAP-Formular, etc.
3. Blockierung im System
- Obwohl es nach dieser Richtlinie keine Altersbeschränkung gibt, ist es angemessen, dass der Assurer den Sachverhalt für Personen unter 18 Jahren genau prüft.
- Für Personen über 18 Jahren, kann der Assurer, solange nichts auf das Gegenteil hinweist, annehmen, dass die Person die Befugnis hat Verträge einzugehen.
- Deshalb soll folgende Änderung im System vorgenommen werden:
- Wenn das Mitglied unter 18 Jahre alt ist, soll das System vom Assurer eine Bestätigung verlangen, dass die Einwilligung während der Assurance, oder in anderer Form nach Ermessen des Assurers, vorlag, bevor zusätzliche Produkte höheren Vertrauens verfügbar werden.
Das System wird deshalb alle "Vertrauens-Produkte" nach Definition der Richtlinie blockieren (Ausstellung von Zertifikaten die den Namen enthalten nach CPS, Assurer nach AP), bis die Einwilligung in angemessener Form vorliegt.
Das Fehlen dieser Funktion entbindet den Assurer nicht von seiner Pflicht (zum Beispiel wegen Verzögerungen bei der Implementierung). - Die ersten Assurer eines Mitglieds können die größere technische Belastung haben die Einwilligung zu erklären und zu bestätigen, aber die Bestätigung wird als Teil des CAP von allen Assurern verlangt.
Das Assurance Handbuch (AH) soll effizientere Methoden dokumentieren. Zum Beispiel ein Formular, dass vom Junior Mitglied mitgeführt wird um es dem Assurer zu zeigen, anstatt der Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten auf jedem einzelnen CAP-Formular.
4. Der Junior-Assurer
- Der Assurer-Status wird nur vergeben wenn die Benutzer mindestens 14 Jahre alt sind. Andere Voraussetzungen für den Assurer-Status, die von anderen Richtlinien vorgegeben werden, bleiben davon unberührt. In Kombination der AP und dieser Richtlinie, ist ein Junior-Assurer ein CAcert-Mitglied mit 100 Assurance-Punkten, hat die CAcert-Assurer-Prüfung bestanden und ist zwischen 14 und 18 Jahre alt.
- Ein Junior-Assurer kann einem zu Überprüfenden, unabhängig davon wie viele Erfahrungspunkte der Junior schon hat, maximal 10 Assurance-Punkte vergeben. Die Erfahrungspunkte die an den Junior-Assurer vergeben werden bleiben davon unberührt.
Das Assurance Handbuch (AH) soll die Konvention festlegen, wie der Junior-Assurer nach gutem Glauben handelt.
5. Schiedsgerichtverfahren
Schiedsgerichtverfahren (Arbitration) die Junioren betreffen müssen berücksichtigen, dass ein örtliches Gericht entscheiden könnte, dass das CCA nicht richtig gültig ist. Ein Einvernehmen über dieses Risiko sollte getroffen werden, aber die Schiedsrichter (Arbitrator) sollten darauf achten dadurch nicht das Vertrauensnetzwerk zu schwächen. Es sollte deshalb mehr Sorgfalt auf das Erklären verwendet werden und sichergestellt werden, dass der Grundgedanke des CCAs erhalten bleibt.
- Die/der Erziehungsberechtigte könnte um die Auswirkungen eines Schiedsgerichtsverfahrens besorgt sein. Technisch gesehen ist es die/der Erziehungsberechtigte die/der im Verfahren auftritt. Die Schiedsrichter sollten beide Bedeutungen, die technische (rechtliche) und die im Sinne des CCA, beachten, aber den Erhalt des Grundgedankens des Auftritts des Junior-Mitglieds anstreben. Zum Beispiel könnten die Unterlagen des Verfahrens primär die/den Erziehungsberechtigten nennen und sich im Text auf den Junior beziehen.
- Die Schiedsrichter können einen erfahrenen Assurer benennen der die/den Erziehungsberechtigten über das Wesen der Gemeinschaft aufklärt.
- Ein Urteil sollte überprüft werden indem es mit einem volljährigen Szenario verglichen wird.
Die Entsprechungs-Situation zu einer schwachen Zustimmung zum CCA ist, dass, wenn eine Person (egal welchen Alters) das CCA für unangemessen hält, diese Person der Gemeinschaft niemals beigetreten ist. Die Schiedsrichter können das CCA mit einem Mitglied nach eigenem Ermessen auflösen, wenn es nachhaltig als unangemessen betrachtet wird. Eine solche Auflösung sollte Maßnahmen vorsehen die benötigt werden um das Vertrauensnetzwerk zu reparieren.
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2010:09:29-Hendrik Lehmbruch
"orginal Text" Deshalb soll folgende Änderung im System vorgenommen werden: * Wenn das Mitglied unter 18 Jahre alt ist, soll das System vom Assurer eine Bestätigung verlangen, dass die Einwilligung während der Assurance, oder in anderer Form nach Ermessen des Assurers, vorlag, bevor zusätzliche Produkte höheren Vertrauens verfügbar werden. -------- "Gedanke" [...], dass die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten wärend der Assurance, [...], bevor zusätzliche Produkte und/oder Funktionen höheren Vertrauens zur Verfügung gestellt werden. { hendrikl {at} sidux {minus} ev {dot} de }